Spenden

Sie können die Arbeit der Evangelischen Stiftungen mit Ihrer Spende unterstützen. Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft wie Vereine oder Stiftungen. Sie müssen zeitnah für satzungsmäßige Zwecke ausgegeben werden.

Jede Spende kommt unmittelbar den Projekten und sozialen Aufgaben zugute, die von den Evangelischen Stiftungen gefördert werden.

Viele Angehörige wünschen sich, im Sinne eines Verstorbenen nachhaltig Gutes zu bewirken. Sie verzichten auf Blumen- oder Kranzspenden und entscheiden sich für eine Spende zugunsten von sozial benachteiligten und notleidenden Menschen.

Es ist auch möglich, zweckgebunden zu spenden – zum Beispiel für ein bestimmtes Förderprojekt. Dafür reicht ein einfacher Hinweis auf dem Überweisungsträger aus.

Die Evangelischen Stiftungen sind vom Finanzamt Osnabrück als gemeinnützig anerkannt. Spenden können daher steuermindernd geltend gemacht werden. Mehr zu den steuerlichen Vorteilen erfahren Sie hier.

Bei Spenden über 200 Euro stellen wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung aus. Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein Einzahlungsbeleg zusammen mit einem Kontoauszug.

 

Die in diesem Artikel angebotenen Informationen haben wir sorgfältig zusammengestellt. Eine individuelle und auf den Einzelfall abgestimmte Beratung kann dadurch jedoch selbstverständlich nicht ersetzt werden. Eine Haftung der Evangelischen Stiftungen Osnabrück für die Inhalte bleibt daher ausgeschlossen.