Treuhandstiftungen

„Die Evangelische Stiftung ist als Treuhänder aktiv und wurde im Jahr 2015 als geprüfter Stiftungstreuhänder zertifiziert. Das den Evangelischen Stiftungen übertragene Stiftungsvermögen wird dabei getrennt vom eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Die Stiftungen verwalten aktuell eine Treuhandstiftung mit einem Wert von 2,8 Millionen Euro.
Unter einer Treuhandstiftung (oder unselbständigen Stiftung) versteht man die Zuwendung von Vermögen an eine juristische oder natürliche Person mit der Maßgabe, die ihr zugewendeten Vermögenswerte dauerhaft zur Verwirklichung des vom Stifter bestimmten Zwecks zu verwenden.
Die unselbständige Stiftung hat mit der selbständigen Stiftung gemein, dass ein Stifter ein bestimmtes Vermögen zu einem von ihm vorgegebenen Zweck auf Dauer widmet. Sie unterscheidet sich dadurch von der selbständigen, dass die unselbständige Stiftung keine juristische Person ist und nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die unselbständige Stiftung bedarf damit eines rechtsfähigen Trägers (Stiftungsträgers), um handeln zu können. Die unselbständige (nicht rechtsfähige) Stiftung wird auch als fiduziarische oder treuhänderische Stiftung bezeichnet.“

(Götz/Pach-Hanssenheimb – Handbuch der Stiftung)

Folgende Stiftung wird von den Evangelischen Stiftungen treuhänderisch verwaltet.

Dr. Wilhelm-Heemeyer-Stiftung

Dr. Wilhelm-Heemeyer-Stiftung

Gegründet am:  28. Oktober 1982
Stiftungszweck: Der Stiftungszweck ist an die Satzung der Evangelischen Stiftungen gebunden.