Erbbaurechte

Zum Vermögen der Evangelischen Stiftungen zählen auch ca. 600 Erbpachtgrundstücke. Die Grundstücke der Evangelischen Stiftungen (ESO) werden also nicht verkauft, sondern die Erbbauberechtigten entrichten einen Erbpachtzins an die ESO. Das Erbbaurecht berechtigt, ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück zu errichten. Der Erwerber/ Erbbauberechtigte/ Investor erwirbt ein „eigentumsähnliches“ Recht. Dafür bezahlt er keinen Einmalbetrag (Kaufpreis), sondern einen regelmäßigen Betrag, den Erbbauzins – vergleichbar mit einer Miete. Der Erbbauberechtigte wird also als wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstückes Besitzer für eine festgelegte Zeit, meist 99 Jahre. Das Erbbaurecht ist eigentumsähnlich und kann mit dem Gebäude weiterverkauft werden.

Die Erbpacht ist damit eine für den Hausbauer günstige Alternative zum Kaufvertrag, denn er verringert den Bedarf an Eigenkapital und reduziert damit die Zinsbelastung, weil die Kreditsumme niedriger ausfallen kann.

Der jährlich (Erbpacht-)Zins errechnet sich aus dem Quadratmeterpreis (z.B. dem Bodenrichtwert), multipliziert mit der Größe des Grundstücks, multipliziert mit dem vereinbarten Zinssatz.

Erbpachtzins und Laufzeit werden in einem Vertrag festgelegt. Der Erbpachtzins ist an eine Preisgleitklausel geknüpft und beispielweise an die Lebenshaltungskosten gekoppelt. Daran wird der Erbpachtzins jeweils entsprechend angepasst. In regelmäßigen Abständen werden die Erbpachtzinsen dem vertraglich vereinbarten Index angeglichen, denn die Einnahmen aus dem Erbbauzins bilden einen Grundstock für das Vermögen der Stiftungen und sind somit eine wichtige Grundlage für ihre Fördertätigkeit.