Stiftungen senken die Anpassung des Erbpachtzins

Die Erbbaurechte sind ein wichtiges Standbein des Stiftungsvermögens der Evangelischen Stiftungen. Die nachhaltige Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens sichert die verlässliche Förderung zahlreicher Projekte, die gemäß den Satzungszwecken der Stiftungen unmittelbar bedürftigen Menschen in der Region zugutekommen. In den Erbpachtverträgen ist sowohl die zeitliche als auch die wertmäßige Veränderung geregelt. Die Erbpachtzinsen werden wie vertraglich vereinbart regelmäßig angepasst. Die Höhe der Anpassung orientiert sich in der Regel am Verbraucherpreisindex (VPI). Dieser wird monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlich.

In diesem Jahr weichen die Stiftungen von dieser Vorgehensweise ab. Sie nehmen die fälligen Anpassungen mit Augenmaß vor, um sie möglichst sozialverträglich zu gestalten. Sie machen die derzeit geltenden Teuerungsraten (u.a. wegen der Marktverwerfungen im Energiesektor) nicht zum Maßstab für ihre Anpassung des Erbbauzinses, sondern verzichten bei der Erhöhung auf bis zu 50% der veröffentlichten Steigerungsrate. Mit diesen moderaten Anpassungen wollen die Stiftungen den finanziellen Druck, der aktuell bei vielen Erbbaunehmern, durch die steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten entsteht, nicht mehr als notwendig erhöhen. Gleichzeitig müssen sie den durch die Krise erhöhten Anforderungen gerecht werden.

Weitere Informationen zu den Erbbaurechten der Evangelischen Stiftungen finden Sie hier