Wenn Schaffung von Wohnraum politisch instrumentalisiert wird

Fakten statt Mythen zum Wohnraumprojekt Grüner Garten

Osnabrück, 25. Februar 2021: In der Ratssitzung am Dienstagabend, den 9.2.2021 hat der Stadtrat von Osnabrück den amtlichen Bebauungsplan „Nr.631 Grüner Garten“ beschlossen. Damit konnte das Aufstellungsverfahren nach drei Jahren abgeschlossen werden. „Dies ist für die Wohnungssuchenden und pflegebedürftigen Menschen eine gute Nachricht,“ so kommentierten die Evangelischen Stiftungen den Ratsbeschluss. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans „wird unter Wahrung der städtebaulichen Ordnung die Realisierung einer Altenpflegeeinrichtung sowie die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Stadtteil Voxtrup“ ermöglicht. So steht es im Ratsbeschluss: „Die geplante Bebauung soll sich in den örtlichen Siedlungszusammenhang einfügen und zu einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität im Stadtteil beitragen.“

Trotz des Beschlusses wird weiter von verschieden Seiten gegen das Leuchtturmprojekt agiert und es werden falsche Behauptungen verbreitet. Für eine gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Stiftung ist diese Form des „politischen Geschäfts“ kaum nachvollziehbar und schwer zu ertragen. Die jüngste Geschichte hat gezeigt, wie gefährlich „Fake News“ für das Zusammenleben und den demokratischen Umgang sind. Die Stiftungen werden, weiterhin Fakten und Klarstellungen dagegensetzen. Es geht den Evangelischen Stiftungen dabei nicht darum, das Recht zur freien Meinungsäußerung, die legitime Darstellung von Partikularinteressen oder politisch motivierte Klientelpolitik in Frage zu stellen. Die Bevölkerung in Osnabrück hat jedoch das Recht, sachlich richtig informiert zu werden und die Stiftungen sehen es als ihre Aufgabe, transparent über das Verfahren und den Projektfortschritt Auskunft zu erteilen. Wir beziehen uns hier insbesondere auf Fragen, die in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 4.Februar 2021 erörtert wurden und den Artikel in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 20. Februar 2021.

Grüner Garten als städtebauliches Leuchtturmprojekt: Das Baugebiet Grüner Garten ist an den drei Säulen der Nachhaltigkeit ausgerichtet: Neben der Umsetzung der vorbildlichen ökologischen Maßnahmen, wird dringend benötigter bezahlbarer sozialer Wohnraum geschaffen. Mit der Etablierung eines Quartiersmanagements werden zusätzlich die sozialen Aspekte im städtischen Leben berücksichtig.

Eine maßvolle Innenverdichtung, die vorgesehene Holzbauweise, eine aktive naturnahe Begrünung und vorbildliches Energie- und Niederschlagsmanagement sind wichtige Elemente, um den Eingriff in die Landschaft so umweltverträglich wie möglich zu gestalten.

Das Bebauungskonzept sieht eine Einrichtung für die Altenpflege sowie mehrheitlich verdichteten Mehrfamilienwohnungsbau vor. Insgesamt entstehen ca. 90 neue Wohneinheiten:
• 70 bis 75 zum Teil barrierefreie Mietwohnungen, teilweise auch für inklusives Wohnen
• sechs Einfamilienhäuser
• 18 Stadt- und Reihenhäuser
• ein Altenpflegeheim mit ca. hundert Plätzen

Diese Planung berücksichtigt die Zielkonflikte, die zwangsweise entstehen, wenn einerseits das Bedürfnis der Menschen nach bezahlbarem Wohnraum in unterschiedlichen Wohntypologien befriedigt werden und andererseits der unvermeidliche Eingriff in die Natur möglichst verträglich zu gestaltet werden soll.

Zum Thema „Bodenversiegelung und Grundwasserneubildung“: Im Rahmen des Bauprojekts Grüner Garten werden maximal 1,5 ha Boden versiegelt. Dabei wird die Grundwasserneubildungsrate mit einem konsequenten Niederschlagsmanagement auf Dächern und Verkehrswegen sowie der ortsnahen Versickerung kaum beeinträchtigt.

Zum Thema „Klima und Luftqualität“: Der Bebauungsplan greift die wichtigen klimatologischen Aspekte auf. Nicht nur die Lage der Gebäude zu den Luftströmungen, das Miteinander von hohen und niedrigen Gebäuden, sondern auch die extensiven Grün- und Wasserflächen wirken sich positiv auf die Luft- und Klimaqualität aus.

Zum Thema „Baumschutz und Verkehrssicherungspflicht“: Der Schutz von Bäumen ist ein sensibles Thema, das den Evangelischen Stiftungen gerade auch als ein Waldeigentümer sehr wichtig ist. Deshalb wurde auf dem gesamten Baugebiet ein freiwilliges Baumkataster erstellt, in dem alle zu erhaltenen Bäume dokumentiert sind. Dies hat beispielsweise dazu geführt, dass die Baufelder zugunsten zu erhaltender Bäume angepasst wurden. Eine kranke Eiche, die für Passanten auf der Straße „Am Gut Sandfort“ zu ein einer Gefahr geworden wäre, wurde bereits gefällt. Den protestierenden Bürgerinnen und Bürgern vor Ort wurde schon vor langer Zeit mitgeteilt, dass die gefällte Eiche stark geschädigt und instabil war und von einem Pilz zersetzt wurde. In einem solchen Fall sind die Stiftungen als Eigentümer sogar verpflichtet, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht gefährliche Bäume zu fällen. Vor der Fällung hat ein Sachverständiger den Baum begutachtet und sich davon überzeugt, dass in der Höhle keine Fledermaus mehr wohnt. Der Stamm verbleibt am Waldrand innerhalb des Baugebietes und wird dort der Natur überlassen, so dass in und auf dem toten Holz ein neues Biotop entstehen kann. Die weiteren fünf Eichen werden von den Stiftungen nicht gefällt.

Zum Thema „Ökologisches Gesamtkonzept und Schutz von Lebensräumen“: Für das gesamte Baugebiet wurde ein ökologisches Gesamtkonzept erarbeitet, das unter anderem Maßnahmen zur Begrünung vorsieht. So entsteht beispielsweise zwischen der künftigen Bebauung und dem Waldrand auf der gesamten Länge ein 30m breiter Schutzstreifen. Dieser bleibt unbebaut und in diesem Bereich sind nur Naturgärten und Blühflächen geplant. Außerdem stellen die Evangelischen Stiftungen zusätzliche Kompensationsflächen im Baugebiet und in Sutthausen zur Verfügung, die erheblich größer ausfallen als die versiegelte Fläche.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Minderung des ökologischen Eingriffs
Von Seiten des Trägers wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt und Fledermaus- und Starenhöhlen wurden bereits von Fachleuten platziert. Diese Maßnahmen dienen zur Sicherung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten schon vor Beginn der Baumaßnahmen. Im Vordergrund steht dabei die Erhaltung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität dieser Stätten und einer Minimierung des Eingriffs. Die Evangelischen Stiftungen sind auf ihren Wald- und Naturschutzflächen aktiv, um die biologische Vielfalt und deren ökologische Funktionalität zu schützen und zu fördern. Im vergangenen Jahr wurden sie beispielsweise für die Pflege ihrer Streuobstwiesen mit dem Osnabrücker Umweltpreis ausgezeichnet.