Unsere Hilfe kommt an
Ziel unserer Stiftung ist, die Erträge des Stiftungsvermögens bedürftigen Menschen zukommen zu lassen. Wir setzen uns ein für die Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, die Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Wir unterscheiden Projektförderung, individuelle Förderung oder institutionelle Förderung.
Hier finden Sie eine Auswahl aktueller Projekte
Institutionelle Förderung
Viele gemeinnützige Institutionen kämpfen mit stark gestiegenen Kosten, während die öffentlichen Zuschüsse nicht im selben Maße angehoben werden. Damit sie ihr Angebot weiterhin aufrecht erhalten können, fördern wir auch Einrichtungen wie beispielsweise das Diakonische Werk mit einem regelmäßigen Zuschuss. Auf diese Weise können wir solchen wichtigen Institutionen zu Planungssicherheit verhelfen.
Projektförderung
Die Evangelischen Stiftungen Osnabrück fördern finanziell zahlreiche soziale Projekte, die in unserem Sinne durchgeführt werden. Unsere Unterstützung soll nicht dazu dienen, staatliche Angebote zu ersetzen, sondern punktuell Impulse geben und für einen definierten Zeitraum beispielsweise den Start eines Projektes erleichtern.
Individuelle Förderung
In Einzelfällen ist entsprechend unserer Satzung auch eine individuelle Förderung von Menschen möglich, die in Not geraten sind.
Auch bei der individuellen Förderung gilt, wie bei der institutionellen und der Förderung von Projekten, dass die Evangelischen Stiftungen alle Anträge gewissenhaft prüfen müssen.
Antragsverfahren
Förderanträge für Projekte werden direkt an die Stiftung gestellt. Nach der Antragstellung durch eine förderfähige Einrichtung erfolgt in der Regel die Abstimmung im Verwaltungsrat (Ausnahme bei Kleinbeträgen), der abschließend über eine mögliche Förderung entscheidet.
Der Förderantrag enthält eine Projektbeschreibung und einen Finanzierungsplan. Die Antragsunterlagen werden durch den Vorstand geprüft und für den Verwaltungsrat aufbereitet. Dieser tagt grundsätzlich viermal im Jahr.
Direkte kleinere Einzelbeihilfen für bedürftige Personen werden im Einvernehmen mit einer Beratungsstelle oder einem Pfarramt in einem verkürzten Antragsverfahren ausgezahlt.
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der Stiftung ist, dass bei Bedarf schnell und unbürokratisch über die Mittelvergabe entschieden werden kann und dass auch kleinere Summen für einzelne förderungsbedürftige Menschen kurzfristig verausgabt werden können.
Förderfähig sind Bedarfe zur individuellen Förderung und Projekte von gemeinnützigen Institutionen, die einen thematischen Bezug zur Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe sowie Unterstützung von körperlich, geistig oder seelisch benachteiligten Personen haben.
Für weitere Fragen zur Antragstellung sowie Einreichen der Anträge, wenden Sie sich an:
Kerstin Gach
Hakenstraße 9
49074 Osnabrück
kg@stiftungen-osnabrueck.de