Für Menschlichkeit und Transparenz
Transparenz ist für uns ein zentraler Wert. Unser Tun beruht auf den Grundsätzen guter kirchlicher Stiftungspraxis, die einstimmig von den Teilnehmern der Herbsttagung des Arbeitskreises „Kirchen“ im Bundesverband Deutscher Stiftungen am 22. September 2009 in Hannover verabschiedet wurden.
Wir und unser Tun unterliegen sowohl der staatlichen Stiftungsaufsicht durch das Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Oldenburg, als auch der kirchlichen Aufsicht durch die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannover.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Die Evangelischen Stiftungen wurden von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt. Gemäß den Kriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft haben wir im Folgenden alle Informationen über uns entsprechend der Selbstverpflichtung aufgeführt.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Evangelische Stiftungen Osnabrück
Hakenstraße 9
49074 Osnabrück
Die Evangelischen Stiftungen wurden mit eigener Rechtspersönlichkeit durch die Satzung vom 14. Dezember 1931 zusammengelegt. Die zusammengelegten Stiftungen lassen sich zum Teil bis ins Mittelalter zurückverfolgen.
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
„Uns ist das Vermögen anvertraut, um es zu bewahren und selbstlos für mildtätige Zwecke einzusetzen. Wir verwalten treuhänderisch Grundstücke, Immobilien, Wälder und Erbschaften, damit wir aus deren Erträgen bedürftigen Menschen helfen können.“
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, sowie der Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, nach der uns als Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid zugegangenen Bescheinigung des Finanzamts Finanzamt Osnabrück, Steuernummer 66 / 270 / 01571 zuletzt 04.02.2019 als gemeinnützig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt. Der jüngste Veranlagungszeitraum ist 2017.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
In der Geschäftsstelle der Evangelischen Stiftungen Osnabrück waren am 31.12.2018 insgesamt 12 Mitarbeiter (davon 5 in Teilzeit 5 im Rahmen eines geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses) beschäftigt. Siehe Geschäftsstelle
7. Angabe zur Mittelherkunft
Die Evangelischen Stiftungen Osnabrück sind wirtschaftlich autark und in ihren Entscheidungen autonom. Das Stiftungsvermögen besteht aus:
- Waldflächen mit einer Größe von insgesamt ca. 450 Hektar
- Immobilien (ca. 150 Mietwohnungen und weitere gewerblich genutzte Objekte),
- Erbbaurechte (ca. 600 Erbpachtgrundstücke)
- Treuhandstiftungen
8. Angaben zur Mittelverwendung
Die Erträge aus dem Stiftungskapital der Evangelischen Stiftungen kommen unmittelbar bedürftigen Menschen in der Region Osnabrück zugute. In der Förderpraxis unterscheiden wir in Projektförderung, Individuelle Förderung oder Institutionelle Förderung. Siehe Fördern
Der Jahresabschluss ist umfassend nachzulesen im aktuellen Jahresrückblick
Prüfung und Kontrolle der Mittelverwendung
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind rein ehrenamtlich tätig. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle erhalten eine branchenübliche Vergütung in Anlehnung an die Struktur im öffentlichen Dienst. Die Brutto-Personalaufwendungen für den Vorstand beliefen sich im Kalenderjahr 2022 in Summe auf 191.000 Euro.
Bezüge der Entscheidungsträger
Ein wesentliches Instrument der internen Kontrolle in der Geschäftsstelle der Evangelischen Stiftungen ist das 4-Augen-Prinzip, welches insbesondere bei Überweisungen und juristisch relevanten Entscheidungen angewendet wird. Es gelten je nach Tätigkeitsprofil der einzelnen Mitarbeiter zudem Obergrenzen für die Anweisung von Zahlungen. Diese jeweiligen Finanzentscheidungsbefugnisse sind verbindlich und schriftlich geregelt.
Einen Überblick über Bilanzdaten und Mittelverwendung finden Sie hier: Bilanzdaten und Mittelverwendung im Überblick
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die Evangelischen Stiftungen Osnabrück sind mit 100 Prozent an der ESO Immobiliengesellschaft mbH beteiligt.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Einzelspenden, die über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.
2023 | 2022 | 2021 | |
Bilanzsumme | 74,2 Mio. EUR | 73,6 Mio. EUR | 68 Mio. EUR |
Anlagevermögen | 67,2 Mio. EUR | 64,7 Mio. EUR | 61,5 Mio. EUR |
Umlaufvermögen | 3,5 Mio. EUR | 5,4 Mio. EUR | 2,9 Mio. EUR |
Sondervermögen | 2,9 Mio. EUR | 2,9 Mio. EUR | 2,7 Mio. EUR |
Eigenkapital | 55,9 Mio. EUR | 54,8 Mio. EUR | 53,7 Mio. EUR |
Verbindlichkeiten inkl. Rückstellungen | 12,2 Mio. EUR | 12,2 Mio. EUR | 9,6 Mio. EUR |
2023 | 2022 | 2021 | |
Erträge aus Vermögensverwaltung | 6,4 Mio. EUR | 6,1 Mio. EUR | 5,8 Mio. EUR |
Steuern | 46 T-EUR | 45 T-EUR | 48 T-EUR |
Mittelverwendung | 1.271 T-EUR | 1.271 T-EUR | 1.290 T-EUR |
Mittelverwendung
Im Jahr 2023 wurden 1.271 T-EUR für satzungsmäßige Zwecke aufgewendet.
Hinsichtlich der Zielgruppen verteilen sich die Fördermaßnahmen entsprechend der nachfolgenden Grafik. Die Aufwendungen für 2024 wurden noch nicht endgültig abgerechnet.
Mittelverwendung im Jahr 2023
10 % (137.000 €) für Menschen in Not/Benachteiligte, 45 % (576.000 €) für institutionelle Finanzierung, 43 % (558.000 €) für Projektfinanzierungen.
Mittelverwendung im Jahr 2022
11 % (139.000 €) für Menschen in Not/Benachteiligte, 42 % (535.000 €) für institutionelle Finanzierung, 46 % (585.000 €) für Projektfinanzierungen und außerordentliche 25.000 € Fluthilfe.
Mittelverwendung im Jahr 2021
11 % (146.000 €) für Menschen in Not/Benachteiligte, 42 % (536.000 €) für institutionelle Finanzierung, 47 % (604.000 €) für Projektfinanzierungen.