Transparenz

In der Arbeit der Evangelischen Stiftungen Osnabrück genießt das Thema Transparenz einen hohen Stellenwert. Unsere Arbeit beruht auf den Grundsätzen guter kirchlicher Stiftungspraxis, die einstimmig von den Teilnehmern der Herbsttagung des Arbeitskreises „Kirchen“ im Bundesverband Deutscher Stiftungen am 22. September 2009 in Hannover verabschiedet wurden.

Die Evangelischen Stiftungen unterliegen sowohl der staatlichen Stiftungsaufsicht durch das Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Oldenburg, als auch der kirchlichen Aufsicht durch die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers. Der Jahresabschluss wurde von der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG geprüft. Den Evangelischen Stiftungen wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Evangelischen Stiftungen wurden von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt. Der aktuelle Freistellungsbescheid vom 11. Oktober 2022 ist fünf Jahre gültig.

Gemäß den Kriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft haben wir im Folgenden alle Informationen über uns entsprechend der Selbstverpflichtung aufgeführt.