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Mit Ihrer Hilfe

Sie möchten uns dabei helfen, Hilfe zu leisten und Not zu lindern? 

Spenden, Zustiftungen oder Erbschaften helfen uns, noch mehr bedürftige Menschen von unserer Unterstützung profitieren zu lassen. Wenn Sie eine eigene Stiftung unter Ihrem Namen gründen möchten, übernehmen wir gern in Ihrem Sinne die treuhänderische Verwaltung. Wie auch im Fall von uns überlassenen Erbschaften oder Spenden ist sichergestellt, dass Ihr Vermögen verlässlich einem von Ihnen definierten sozialen Zweck zu Gute kommt. Auch wenn dies für Sie nicht im Vordergrund steht: wer stiftet, genießt steuerliche Vorteile. Ihr Steuerberater kann Sie hier sicherlich am besten beraten.

Spenden

Jeder Euro zählt und leistet direkte Hilfe: Ihre Spende kommt unmittelbar den Projekten und sozialen Aufgaben zugute, die von den Evangelischen Stiftungen gefördert werden. Es ist auch möglich, zweckgebunden zu spenden – zum Beispiel für ein bestimmtes Projekt. Dafür reicht ein einfacher Hinweis auf dem Überweisungsträger aus. Sollten Sie beispielsweise anlässlich einer Geburtstagsfeier an Stelle der Geschenke Spenden sammeln wollen, melden Sie sich ebenfalls gern bei uns. Wir können gemeinsam das Projekt aussuchen, das Ihnen wichtig ist, damit Sie genau wissen, wofür Ihre Spende eingesetzt wird. Da wir als gemeinnützig anerkannt sind, erhalten Sie selbstverstänlich eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung.

Zustiften

Von einer Zustiftung sprechen wir, wenn Ihre Zuwendung nicht in unsere tägliche Arbeit, sondern direkt in das Stiftungskapital fließt. Es werden also keine direkten Zuwendungen zu bestimmten Projekten getätigt, sondern durch die Erhöhung unseres Kapitals erhöhen sich langfristig die Kapitalerträge, die wir einsetzen können. Dies ist eine sinnvolle Alternative, falls Sie sich mit dem Gedanken tragen oder getragen haben, eine eigene Stiftung zu gründen, allerdings diese nicht langfristig selbst verwalten können oder wollen. So ist die langfristig gute Verwendung Ihres Vermögens sichergestellt. Auch hier erhalten Sie selbstverständlich eine steuerlich relevante Zuwendungsbescheinigung von uns.

Testament

Wenn Sie über Ihren Tod hinaus Gutes tun und sicherstellen möchten, wie Ihre Ersparnisse nach Ihrem Ableben verwendet werden, wissen Sie Ihr Vermögen bei uns in guten Händen. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Evangelischen Stiftungen können Sie über Ihre eigene Zeit hinaus benachteiligten Menschen in Ihrer Heimatregion neue Perspektiven geben. Sie schenken damit Freude, Hoffnung und neue Zukunftschancen. Wenn Sie sich mit dem Gedanken befassen, sprechen Sie uns gerne an. Aufgrund unserer Gemeinnützigkeit unterliegen wir weder der Erbschafts- noch der Schenkungssteuer. Ihre Erbschaft kommt in vollem Umfang einer guten Sache zu.