Antragsverfahren
Förderanträge für Projekte werden direkt an die Stiftung gestellt. Nach der Antragstellung durch eine förderfähige Einrichtung erfolgt in der Regel die Abstimmung im Verwaltungsrat (Ausnahme bei Kleinbeträgen), der abschließend über eine mögliche Förderung entscheidet.
Der Förderantrag enthält eine Projektbeschreibung und einen Finanzierungsplan. Die Antragsunterlagen werden durch den Vorstand geprüft und für den Verwaltungsrat aufbereitet. Dieser tagt grundsätzlich viermal im Jahr.
Direkte kleinere Einzelbeihilfen für bedürftige Personen werden im Einvernehmen mit einer Beratungsstelle oder einem Pfarramt in einem verkürzten Antragsverfahren ausgezahlt.
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der Stiftung ist, dass bei Bedarf schnell und unbürokratisch über die Mittelvergabe entschieden werden kann und dass auch kleinere Summen für einzelne förderungsbedürftige Menschen kurzfristig verausgabt werden können.
Förderfähig sind Bedarfe zur individuellen Förderung und Projekte von gemeinnützigen Institutionen, die einen thematischen Bezug zur Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe sowie Unterstützung von körperlich, geistig oder seelisch benachteiligten Personen haben.
Für weitere Fragen zur Antragstellung sowie Einreichen der Anträge, wenden Sie sich an:
Kerstin Gach
Hakenstraße 9
49074 Osnabrück
kg@ stiftungen-osnabrueck.de