Stiften

Wie kann ich stiften?

Die Evangelischen Stiftungen stehen für Hilfe, die direkt bei den sozial benachteiligten Menschen in der Region ankommt. Um Hilfe leisten und Not lindern zu können, werden immer wieder finanzielle Mittel benötigt. Es besteht die Möglichkeit, diese Hilfeleistungen mit Erbschaften, Spenden oder Zustiftungen zu unterstützen.

Die Evangelischen Stiftungen bieten Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, eine Treuhandstiftung unter Ihrem eigenen Namen zu gründen. Die Evangelischen Stiftungen übernehmen in diesem Fall die treuhänderische Verwaltung der Stiftung. Ihr Vermögen ist damit sehr langfristig gesichert und bewirkt verlässlich und dauerhaft Gutes.

So können Sie Ihr Vermögen sinnvoll an die Evangelischen Stiftungen übertragen:

Testament

Viele Menschen tröstet die Vorstellung, über den eigenen Tod hinaus Gutes zu tun. Sie möchten eine Brücke in die Zukunft bauen. Dieser Gedanke von Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe kann durch eine testamentarische Zuwendung Gestalt annehmen.

mehr dazu

Zustiften

Mit einer Zustiftung können Sie die Arbeit der Evangelischen Stiftungen zugunsten von hilfsbedürftigen Menschen dauerhaft unterstützen. Der von Ihnen gestiftete Betrag fließt in das Stiftungskapital der Evangelischen Stiftungen ein und wird sicher angelegt.

mehr dazu

Treuhandstiftung

Möchten Sie Ihr Vermögen sinnvoll einsetzen und etwas unterstützen, das Ihnen besonders am Herzen liegt? Möchten Sie sich zum Beispiel für Kinder und Jugendliche oder Menschen in Notlagen in Osnabrück engagieren? Dann könnte die Gründung einer eigenen Stiftung der richtige Weg sein.

mehr dazu

Spenden

Sie können die Arbeit der Evangelischen Stiftungen mit Ihrer Spende unterstützen. Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft wie Vereine oder Stiftungen. Sie müssen zeitnah für satzungsmäßige Zwecke ausgegeben werden.

mehr dazu

Steuerliche Vorteile

Wer stiftet, hat steuerliche Vorteile. Auch Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Bestätigung bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

mehr dazu