Treuhandstiftung

Möchten Sie Ihr Vermögen sinnvoll einsetzen und etwas unterstützen, das Ihnen besonders am Herzen liegt? Möchten Sie sich zum Beispiel für Kinder und Jugendliche oder Menschen in Notlagen in Osnabrück engagieren? Dann könnte die Gründung einer eigenen Stiftung der richtige Weg sein. Mit einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Evangelischen Stiftungen können Sie Ihren Wunsch verwirklichen und sicher sein, dass Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus dem von Ihnen bestimmten Zweck zugutekommt.

Die Evangelische Stiftungen sind als Treuhänder aktiv.

Das den Evangelischen Stiftungen übertragene Stiftungsvermögen wird getrennt vom eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet.

Ihre Stiftung – einfach und unbürokratisch

Eine Stiftungsgründung unter dem Dach der Evangelischen Stiftungen ist einfacher, als Sie vielleicht denken: Wir richten Ihre eigene Stiftung für Sie ein und übernehmen die Verwaltung. Sie müssen sich lediglich über den Namen und den Zweck Ihrer Stiftung Gedanken machen. Dazu wählen Sie aus den Arbeitsfeldern der Evangelischen Stiftungen ein Projekt oder einen speziellen Bereich aus. Treuhandstiftungen müssen im Einklang mit den Satzungszwecken der Evangelischen Stiftungen stehen. Von uns erhalten Sie sämtliche Informationen, die Sie hierfür benötigen. So können Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögen erhalten bleibt und die Erträge dauerhaft einem von Ihnen selbst bestimmten wohltätigen Zweck zugeführt werden – zum Beispiel sozial benachteiligten Kindern oder der Jugend- oder Seniorenarbeit.

Ihre Stiftung – unter dem Dach der Evangelischen Stiftungen Osnabrück

Unter dem Dach der Evangelischen Stiftungen können Privatpersonen, Kirchengemeinden, aber auch juristische Personen (wie zum Beispiel Vereine) eine eigene Stiftung gründen. Diese wird von den Evangelischen Stiftungen treuhänderisch verwaltet.

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten unbürokratisch und schnell Ihre eigene Stiftung.
  • Sie legen den Stiftungszweck nach Ihren Vorstellungen fest.
  • Sie bestimmen das Kuratorium der Stiftung.
  • Sie haben keine Arbeit mit der Verwaltung der Stiftung – die übernehmen wir.

Ihre Stiftung – ab 50.000 Euro

Da der Stiftungszweck über die Ausschüttung der Zinsen erfüllt wird, ist ein angemessenes Stiftungskapital notwendig. Perspektivisch sollte deshalb ein Stiftungskapital von mindestens 50.000 Euro (Kapital oder Immobilien) angestrebt werden. Durch eine Zustiftung können Sie dafür sorgen, dass das Kapital wächst. Das kann zu Lebzeiten geschehen oder mit einer testamentarischen Verfügung. Denn durch ein höheres Stiftungsvermögen steigen auch die Erträge – und je höher die Erträge desto wirkungsvoller können Sie Ihren Stiftungszweck verfolgen.

Zustiftungen sind schon in kleineren Beträgen möglich. Das Zustiftungskapital müssen Sie nicht unbedingt selbst aufbringen. Bei bestimmten Anlässen können Sie beispielsweise Freunde, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung zugunsten Ihrer Stiftung bitten.

Sie erhalten jährlich einen Bericht über die Aktivitäten der Evangelischen Stiftungen sowie einen separaten Rechenschaftsbericht über Ihre eigene Stiftung (mit Nachweis aller Zustiftungen, Spenden, Zinserträge und der Mittelverwendung). Allen Zustiftern und Spendern übersenden wir selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung. Falls Sie an der Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der Evangelischen Stiftungen interessiert sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern.

 

Die in diesem Artikel angebotenen Informationen haben wir sorgfältig zusammengestellt. Eine individuelle und auf den Einzelfall abgestimmte Beratung kann dadurch jedoch selbstverständlich nicht ersetzt werden. Eine Haftung der Evangelischen Stiftungen Osnabrück für die Inhalte bleibt daher ausgeschlossen.