Zustiften

Mit einer Zustiftung können Sie die Arbeit der Evangelischen Stiftungen zugunsten von hilfsbedürftigen Menschen dauerhaft unterstützen. Der von Ihnen gestiftete Betrag fließt in das Stiftungskapital der Evangelischen Stiftungen ein und wird sicher angelegt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielen die Evangelischen Stiftungen langfristig höhere Erträge. Allein die Erträge werden jährlich ausgeschüttet und für die Realisierung sozialer Projekte und konkreter Hilfeleistungen an Bedürftige verwendet. Das Stiftungskapital selbst wird nicht angerührt.

Bereits mit einer einmaligen Zustiftung an die Evangelischen Stiftungen helfen Sie bedürftigen Menschen in Osnabrück. Zustiftungen bei der Evangelischen Stiftungen sind immer dann sinnvoll, wenn Sie sich dort einsetzen wollen, wo Menschen in Not geraten oder ausgegrenzt werden, für Sie aber die Gründung einer eigenen Stiftung zu aufwendig scheint.

Steuerlich betrachtet sind Zustiftungen „Sonderausgaben“ und können innerhalb von zehn Jahren in einer Höhe von bis zu einer Million Euro steuerfrei dem Stiftungskapital der Evangelischen Stiftungen zugeführt werden. Für Ihre Zustiftung erhalten Sie von uns selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.

Falls Sie an einer Zustiftung zugunsten der Evangelischen Stiftungen interessiert sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern.

 

Die in diesem Artikel angebotenen Informationen haben wir sorgfältig zusammengestellt. Eine individuelle und auf den Einzelfall abgestimmte Beratung kann dadurch jedoch selbstverständlich nicht ersetzt werden. Eine Haftung der Evangelischen Stiftungen Osnabrück für die Inhalte bleibt daher ausgeschlossen.