Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Evangelische Stiftungen Osnabrück
Hakenstraße 9
49074 Osnabrück

Die Evangelischen Stiftungen wurden mit eigener Rechtspersönlichkeit durch die Satzung vom 14. Dezember 1931 zusammengelegt. Die zusammengelegten Stiftungen lassen sich zum Teil bis ins Mittelalter zurückverfolgen.

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

„Uns ist das Vermögen anvertraut, um es zu bewahren und selbstlos für mildtätige Zwecke einzusetzen. Wir verwalten treuhänderisch Grundstücke, Immobilien, Wälder und Erbschaften, damit wir aus deren Erträgen bedürftigen Menschen helfen können.“

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, sowie der Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, nach der uns als Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid zugegangenen Bescheinigung des Finanzamts Finanzamt Osnabrück, Steuernummer 66 / 270 / 01571 zuletzt 04.02.2019 als gemeinnützig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt. Der jüngste Veranlagungszeitraum ist 2017.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

In der Geschäftsstelle der Evangelischen Stiftungen Osnabrück waren am 31.12.2018 insgesamt 12 Mitarbeiter (davon 5 in Teilzeit 5 im Rahmen eines geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses) beschäftigt. Siehe Geschäftsstelle

7. Angabe zur Mittelherkunft

Die Evangelischen Stiftungen Osnabrück sind wirtschaftlich autark und in ihren Entscheidungen autonom. Das Stiftungsvermögen besteht aus:

8. Angaben zur Mittelverwendung

Die Erträge aus dem Stiftungskapital der Evangelischen Stiftungen kommen unmittelbar bedürftigen Menschen in der Region Osnabrück zugute. In der Förderpraxis unterscheiden wir in Projektförderung, Individuelle Förderung oder Institutionelle Förderung. Siehe Fördern

Der Jahresabschluss ist umfassend nachzulesen im aktuellen Jahresrückblick

Bezüge der Entscheidungsträger

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind rein ehrenamtlich tätig. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle erhalten eine branchenübliche Vergütung in Anlehnung an die Struktur im öffentlichen Dienst. Die Brutto-Personalaufwendungen für den Vorstand beliefen sich im Kalenderjahr 2022 in Summe auf 191.000 Euro.

Prüfung und Kontrolle der Mittelverwendung

Ein wesentliches Instrument der internen Kontrolle in der Geschäftsstelle der Evangelischen Stiftungen ist das 4-Augen-Prinzip, welches insbesondere bei Überweisungen und juristisch relevanten Entscheidungen angewendet wird. Es gelten je nach Tätigkeitsprofil der einzelnen Mitarbeiter zudem Obergrenzen für die Anweisung von Zahlungen. Diese jeweiligen Finanzentscheidungsbefugnisse sind verbindlich und schriftlich geregelt.

Einen Überblick über Bilanzdaten und Mittelverwendung finden Sie hier: Bilanzdaten und Mittelverwendung im Überblick

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die Evangelischen Stiftungen Osnabrück sind mit 100 Prozent an der ESO Immobiliengesellschaft mbH beteiligt.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Einzelspenden, die über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.