Keine Kungelei bei Vergabe von Erbpachtgrundstücken in Hellern

Evangelische Stiftungen wollen Eigentümer vor falschen Steuerforderungen schützen

Mit äußerster Entschiedenheit weisen die Evangelischen Stiftungen den Vorwurf der Kungelei bei der Vergabe von Erbpachtgrundstücken im Baugebiete Rekershof/Grieseling in Hellern zurück. Dieser Vorwurf wurde von der Finanzverwaltung in der Neuen Osnabrücker Zeitung erhoben.

Die Annahme des Finanzamtes Osnabrück-Stadt, dass die Bauherren ihre Grundstücke gemeinsam mit dem darauf noch zu bauenden Haus in einem Paket erworben haben, ist falsch. Die Evangelischen Stiftungen haben die Grundstücke an die Bauherren ohne Auflagen abgegeben. Alle Eigentümer waren frei, sich Angebote von verschiedenen Bauunternehmungen einzuholen. Anderslautende Stellungnahmen seitens der Finanzverwaltung sind unrichtig und werden mit Entschiedenheit zurückgewiesen.

Um die Bauherren vor den nicht gerechtfertigten Forderungen des Finanzamtes zu schützen, haben die Evangelischen Stiftungen ein Verfahren beim Finanzgericht Hannover angestrengt. Das Gericht zwang die Stiftungen alle Akten zur Einsicht freizugeben. Die Evangelischen Stiftungen können kein schuldhaftes Verhalten der Stiftungen und der Bauherren erkennen, wie es die Steuerfahndung suggeriert.